Das Aufnahmegespräch jeder Partei bleibt gegenüber der anderen Partei privat, sofern der Absender es nicht freigibt oder eine Offenlegung für ein faires, rechtmäßiges oder sicheres Verfahren erforderlich ist. DIN.ORG kann Informationen aus beiden privaten Kanälen nutzen, um Streitpunkte zu erkennen und neutrale Fragen vorzubereiten, ohne die Gespräche automatisch offenzulegen.
Zur Prüfung eingereichte Beweismittel, Dateien und Anlagen werden grundsätzlich Teil der gemeinsamen, für beide Parteien zugänglichen Fallakte. Ein benannter Zeuge ist einschließlich des eingereichten Namens und der E-Mail-Adresse für beide Parteien sichtbar. DIN.ORG kann Inhalte aus rechtlichen, datenschutzbezogenen, fairen oder sicherheitsbezogenen Gründen beschränken oder entfernen.
Nutzer dürfen keine Passwörter, unnötigen Identifikatoren, sachfremden Gesundheits- oder Finanzunterlagen oder für den Fall nicht erforderlichen Daten Dritter einreichen.