EU-KI-Verordnung: Hochrisiko-Regeln gelten ab 2. August
Die Pflichten aus Artikel 6 für Hochrisiko-KI-Systeme werden am 2. August 2026 vollziehbar. Anhang III erfasst KI zur Unterstützung von Justizbehörden — einschließlich Schiedsgerichten — als hochriskant und verlangt dokumentierte Aufsicht, Transparenz und Konformitätsbewertungen.
Der Countdown läuft. Jede KI-Schiedsplattform, die nach dem 2. August in der EU tätig ist, muss den Hochrisiko-Standard nachweisen — sonst droht Ausschluss von der Vollstreckung.
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